Rechtliche Tätigkeiten
Rechtssprechung
Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 2004 (Urteil vom 02.03.2004, Az: 1BvR 784/03) ist klargestelt, daß Heiler, die durch Handauflegen und rituelle Praktiken Energetisches/Geistiges Heilen/Handauflegen ausüben, keine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz bedürfen.
Die von mir aufgeführten Techniken verstehen sich als Beitrag zur Gesunderhaltung. Sie sind eine Hilfestellung zur Selbsthilfe, damit Sie Ihre Selbstheilungskräfte zur Gesundheitserhaltung aktivieren können.